Handwerkerbonus nur noch bis zum 31.12.2017

Mit dem heurigen Jahr läuft der Handwerkerbonus aus – nutzen Sie heuer noch die Förderung!

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen), die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zwischen 01.06.2016 und 31.12.2017 eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. Die Antragstellung findet erst nach der Umsetzung der Maßnahme statt.

Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.

 

Welche Dienstleistungen sind förderbar?

  • Tischler und Drechsler; Holzbau-Meister (Zimmermeister)
  • Dachdecker, Spengler
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Tapezierer; Stukkateure und Trockenausbauer
  • Bodenleger; Keramiker; Platten- und Fliesenleger; Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
  • Gas- und Sanitärtechnik; Heizungstechnik; Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
  • Kunststoffverarbeitung
  • Hafner
  • Rauchfangkehrer
  • Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik; Kommunikationselektronik
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung; Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
  • Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieurbüros (planende und beratende Ingenieure)

 

Unsere förderbaren Dienstleistungen im Rahmen des Handwerkerbonus (für Private):

  • Energieausweise
  • Fördermanagement
  • Planungen PV-Anlagen
  • Ausschreibungen PV-Anlagen

 

Für nähere Informationen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte Mag. Michael Burgstaller oder Dipl.-Ing. Wolfgang Schoberleitner

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