Handwerkerbonus nur noch bis zum 31.12.2017
Mit dem heurigen Jahr läuft der Handwerkerbonus aus – nutzen Sie heuer noch die Förderung!
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen), die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zwischen 01.06.2016 und 31.12.2017 eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. Die Antragstellung findet erst nach der Umsetzung der Maßnahme statt.
Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.
Welche Dienstleistungen sind förderbar?
- Tischler und Drechsler; Holzbau-Meister (Zimmermeister)
- Dachdecker, Spengler
- Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Tapezierer; Stukkateure und Trockenausbauer
- Bodenleger; Keramiker; Platten- und Fliesenleger; Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
- Gas- und Sanitärtechnik; Heizungstechnik; Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
- Kunststoffverarbeitung
- Hafner
- Rauchfangkehrer
- Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik; Kommunikationselektronik
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung; Schädlingsbekämpfung
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieurbüros (planende und beratende Ingenieure)
Unsere förderbaren Dienstleistungen im Rahmen des Handwerkerbonus (für Private):
- Energieausweise
- Fördermanagement
- Planungen PV-Anlagen
- Ausschreibungen PV-Anlagen
Für nähere Informationen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte Mag. Michael Burgstaller oder Dipl.-Ing. Wolfgang Schoberleitner