D ÖNORM 1300 1301

Objektsicherheitsprüfung ÖNORM B1300 / B1301

 
Das „Pickerl“ für Ihr Gebäude – auf Nummer sicher gehen
 

Liegenschaftseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter sind stets darum bemüht, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Um einen Standard für Sicherheit zu definieren, wurden im Jahr 2016 die ÖNORMEN B 1300 (für Wohngebäude) und B 1301 (für Nichtwohngebäude) veröffentlich. Diese Normen gelten im Schadensfall als Maßstab für den Stand der Technik, der über die Bauvorschriften hinaus für die Sicherheit von Gebäuden verantwortlich ist.
Wir stehen Ihnen als sachverständige Objektsicherheitsprüfer zur Seite. Unsere Begutachtungen sind zerstörungsfreie Sichtkontrollen aller wesentlichen Bereiche und werden anhand standardisierter Checklisten gemäß ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) bzw. B 1301 (Nichtwohngebäude) durchgeführt. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten.
Veranlassen Sie jetzt Ihre Objektsicherheitsprüfung um im Schadensfall abgesichert zu sein.

 
Unsere Dienstleistungen
    • Überprüfung der Bauauflagen und Bescheide
    • Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente
    • Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 für Wohngebäude
    • Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1301 für Nichtwohngebäude
 
Aus der Praxis

Im Zuge der Gebäudebesichtigung zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt auch die Sichtprüfung gemäß ÖNORM B 1300. Der Eigentümer erhält neben dem Energieausweis den Bericht zur Objektsicherheitsprüfung, in dem bestehende Mängel vermerkt und Verbesserungsvorschläge dokumentiert sind.

 
Ihre Ansprechperson


Mag. Michael Burgstaller
E-Mail: michael.burgstaller@mitplan.at
Tel. Nr.: +43 660 64 53 287

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