Objektsicherheitsprüfung – mitPlan

Das „Pickerl“ für Gebäude nach ÖNORM B 1300 und B 1301 – vom zertifizierten Gebäudesicherheitsprüfer – das ist Objektsicherheitsprüfung mitPlan

Liegenschaftseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter sind stets darum bemüht, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Um einen Standard dafür zu definieren, wurden im Jahr 2016 die ÖNORMEN B 1300 (für Wohngebäude) und B 1301 (für Nichtwohngebäude) veröffentlich. Diese Normen gelten im Schadensfall als Maßstab für den Stand der Technik, der über die Bauvorschriften hinaus für die Sicherheit von Gebäuden verantwortlich ist. Eine Prüfung vor einem Schadensfall ist also ratsam.

Um sie dabei fachlich zu unterstützen und aufwändige Begehungen zur Feststellung von Risikofaktoren oder Schäden an Bauteilen zu vermeiden, stehen den Gebäudeverantwortlichen sachverständige Objektsicherheitsprüfer zur Seite.

Diese Begutachtungen sind zerstörungsfreie Sichtkontrollen aller wesentlichen Bereiche und werden anhand standardisierter Checklisten gemäß ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) bzw. B1301 (Nichtwohngebäude) durchgeführt. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten.

 

Die ÖNORM B 1300 und B 1300 beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Technische Objektsicherheit
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz
  • Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren

Es wird empfohlen, die Kontrollen jährlich durchzuführen.

 

Aus der Praxis:

Im Zuge der Gebäudebesichtigung zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt auch die Sichtprüfung gemäß ÖNORM B1300. Der Eigentümer erhält neben dem Energieausweis den Bericht zur Objektsicherheitsprüfung, in dem bestehende Mängel vermerkt und Verbesserungsvorschläge dokumentiert sind.

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) und B 1301 (Nichtwohngebäude)
  • Energieausweiserstellung nach OIB-RL für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Durchführung von bauthermografischen Untersuchungen
  • Förderberatung und Projektbegleitung

 

Für nähere Informationen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte Mag. Michael Burgstaller

D ÖNORM 1300 1301

 

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